Je nach Situation ja: Wenn die von Ihnen in der Türkei gekaufte klinische Leistung überhaupt nicht erbracht wurde, können Sie möglicherweise bei der kartenausgebenden Bank oder dem Zahlungsdienstleister ein Anfechtungsverfahren einleiten. Dafür sollten Sie nachweisen, dass Sie sich zuvor schriftlich an den Leistungserbringer gewandt haben. Ein solcher Antrag bedeutet jedoch nicht automatisch eine Rückerstattung. Das Ergebnis hängt von den Regeln des Kartenanbieters, der Art der Transaktion, dem Vertrag, dem Zahlungsdatum, den vorgelegten Nachweisen und der Bewertung des konkreten Falls ab.
Eine überzeugende Unterlagensammlung besteht nicht nur aus der Erklärung „Die Leistung wurde nicht erbracht“. Sie sollten chronologisch darlegen, für welche Leistung Sie bezahlt haben, welchen Betrag Sie entrichtet haben, wann oder unter welchen Bedingungen die Leistung hätte erbracht werden sollen, warum dies nicht geschehen ist und dass Sie zunächst eine Lösung von der Klinik verlangt haben.
Grundlage des Kreditkartenwiderspruchs bei einer nicht erbrachten klinischen Leistung
Bei einem Kreditkartenwiderspruch bitten Sie die Bank nicht darum, unmittelbar eine medizinische Entscheidung zu treffen. Die Bank oder das Kartenunternehmen prüft, ob zwischen der Zahlung und der vom Händler zugesagten Leistung eine Unstimmigkeit besteht und ob diese durch Unterlagen belegt wird.
Sie können beispielsweise für eine ästhetische Behandlung, Zahnbehandlung, Haartransplantation, Untersuchung, chirurgische Planung, eine mit der Unterkunft verbundene Gesundheitsleistung oder eine andere klinische Leistung bezahlt haben. Wurde kein Termin vereinbart, wurde die Leistung trotz Ihres Erscheinens in der Klinik nicht erbracht, hat die Klinik ihren Betrieb eingestellt oder wurde anstelle der vertraglich vereinbarten Leistung überhaupt keine Leistung erbracht, kann je nach Art der Transaktion eine Kategorie wie „Leistung nicht erhalten“ oder eine vergleichbare Kategorie relevant sein.
Wurde die Leistung hingegen teilweise erbracht, unterstützt allein Ihre Unzufriedenheit mit dem Ergebnis oder ein medizinisches Ergebnis, das nicht Ihren Erwartungen entspricht, nicht immer die Behauptung, dass überhaupt keine Leistung erbracht wurde. In einem solchen Fall müssen Leistungsumfang, mangelhafte oder unvollständige Erfüllung, Stornierung, Nachbesserung, Vertragsbedingungen und die medizinische Natur der Gesundheitsleistung jeweils gesondert geprüft werden.
Für die Widerspruchsunterlagen erforderliche Dokumente
Das von Ihrer Bank verlangte Formular oder die Dokumentenliste kann unterschiedlich ausfallen. Stellen Sie die folgenden Unterlagen möglichst in einer einzigen, gut lesbaren und chronologisch geordneten Datei zusammen:
Zahlungs- und Transaktionsnachweise
- Die Seite des Kreditkartenauszugs, auf der Transaktionsdatum, Betrag, Währung und Händlername erkennbar sind.
- Zahlungsbeleg, Bestätigung einer Onlinezahlung, Nachweis des virtuellen POS-Terminals oder eine per E-Mail übermittelte Zahlungsbestätigung.
- Ein Dokument, aus dem hervorgeht, ob die Zahlung den Gesamtbetrag, eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung betraf.
- Falls die Transaktion über einen anderen Handelsnamen, einen Zahlungsdienstleister oder ein Unternehmen für Gesundheitstourismus abgewickelt wurde: Nachweise, die diese Verbindung belegen.
Geben Sie nicht Ihre vollständige Kartennummer weiter. Decken Sie auf den bei der Bank eingereichten Dokumenten den Sicherheitscode und unnötige sensible Angaben ab. Die von der Bank verlangten Informationen zur Identitätsprüfung sollten Sie ausschließlich über offizielle Kanäle übermitteln.
Vertrag, Angebot und Leistungsumfang
- Vertrag, Kostenangebot, Behandlungsplan oder Leistungsbestätigungsformular, das von der Klinik oder dem Vermittler übermittelt wurde.
- Schriftliche Nachweise darüber, welche Leistung wann und in welcher Klinik oder Gesundheitseinrichtung erbracht werden sollte.
- Zahlungsplan, Bedingungen für Anzahlungen, Stornierungs- und Rückerstattungsbestimmungen sowie Bedingungen für Änderungen oder Verschiebungen.
- Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die Leistung direkt von der Klinik oder von einem Vermittler für Gesundheitstourismus verkauft wurde.
Enthält das Angebot nur allgemeine Formulierungen, fügen Sie auch den in der Korrespondenz erläuterten Leistungsumfang zu den Unterlagen hinzu. Für mündliche Gespräche können eigene datierte Notizen hilfreich sein. Schriftliche Nachrichten, E-Mails und Zahlungsnachweise der Gegenseite gelten jedoch in der Regel als konkretere Belege.
Nachweise dafür, dass die Leistung nicht erbracht wurde
- Terminbestätigung, Aufnahmebestätigung der Klinik oder ein Dokument mit dem festgelegten Behandlungstermin.
- E-Mails und Nachrichten, aus denen hervorgeht, dass der Termin von der Klinik abgesagt, verschoben oder nicht eingehalten wurde.
- Datierte Kommunikationsnachweise, die zeigen, dass die Klinik oder der Vermittler nicht erreichbar war.
- Falls Sie in die Türkei gereist sind, aber nicht zum Termin zugelassen wurden: angemessene Nachweise über Ihre Reisedaten und darüber, dass Sie sich an die Klinik gewandt haben.
- Eine eigene datierte Erklärung, in der Sie erläutern, dass die Leistung nicht erbracht oder anstelle der erwarteten Leistung eine andere Behandlung angeboten wurde.
Ein Reisedokument allein beweist nicht, dass die Leistung nicht erbracht wurde; es kann lediglich die zeitliche Abfolge des Vorgangs unterstützen. Teilen Sie sensible Dokumente wie medizinische Berichte, Reisepassdaten oder Kommunikationsnachweise nur in dem Umfang, der für die Prüfung der Streitigkeit erforderlich ist.
Nachweise über Ihr Lösungsersuchen an die Klinik
Bevor Sie sich an die Bank wenden, kann es Ihre Unterlagen in vielen Streitfällen stärken, wenn Sie der Klinik oder dem Zahlungsempfänger schriftlich eine Lösung abverlangen. Geben Sie in Ihrer Nachricht eindeutig das Zahlungsdatum und den Betrag, die geplante Leistung, den Grund für die Nichterbringung und die von Ihnen gewünschte Lösung an.
- E-Mail mit Ihrem Antrag auf Rückerstattung oder erneute Terminplanung der Leistung.
- Nachweis, dass die Nachricht versendet wurde und die Gegenseite sie erhalten hat.
- Datierte Folgeschreiben mit der Antwort der Klinik, einem Teilangebot, einer Ablehnung oder dem Nachweis, dass keine Antwort eingegangen ist.
- Falls vorhanden: eine unterzeichnete Vereinbarung über die Stornierung oder Rückerstattung.
Gehen Sie nicht von einem verbindlichen Rückerstattungsdatum, einer Garantie oder einer mündlichen Zusage aus. Teilt die Gegenseite mit, dass sie eine Rückerstattung vornehmen wird, lassen Sie sich Betrag, Währung, Zahlungsweg und Zeitpunkt schriftlich bestätigen.
Wie wird die Erklärung für die Bank vorbereitet?
Schildern Sie den Sachverhalt im Anfechtungsformular kurz, sachlich und chronologisch. Verwenden Sie statt schwer beweisbarer Aussagen wie „Die Klinik ist betrügerisch“ überprüfbare Formulierungen wie: „Ich erschien am angegebenen Datum zum Termin; die Leistung wurde nicht erbracht; an den folgenden Tagen verlangte ich schriftlich eine Rückerstattung; ich erhielt keine Antwort.“
Ihre Erklärung kann folgende Punkte enthalten:
- Zahlungsdatum, Transaktionsbetrag und Händlername auf dem Kreditkartenauszug.
- Eine klare Beschreibung der gekauften klinischen Leistung.
- Das geplante Datum der Leistung oder die Bedingungen, unter denen sie hätte stattfinden sollen.
- Eine Darstellung des Ablaufs, aus der hervorgeht, dass die Leistung überhaupt nicht, nur teilweise oder eine andere Leistung erbracht wurde.
- Die Daten Ihrer Kontakte mit der Klinik und die erhaltenen Antworten.
- Ob sich Ihr Antrag auf den vollständigen Transaktionsbetrag oder nur auf den nicht erbrachten Teil bezieht.
Füllen Sie das eigene Anfechtungsformular der Bank vollständig aus und übermitteln Sie die Unterlagen im geforderten Dateiformat. Bewahren Sie die Referenz- oder Vorgangsnummer auf, sofern Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags erhalten. Notieren Sie auch die Versanddaten, wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Zu beachtende Grenzen im Widerspruchsverfahren
Ein Kreditkartenwiderspruch ersetzt nicht den Vertrag, den Sie mit der Klinik geschlossen haben, und ist kein Mechanismus, der jede Streitigkeit automatisch löst. Die Bank kann vom Händler eine Erklärung zur Transaktion oder Nachweise dafür verlangen, dass die Leistung erbracht wurde. Deshalb sollten Sie möglichst für jede Behauptung in Ihren Unterlagen einen datierten Beleg vorlegen können.
Wenn sich die Einrichtung, an die Sie gezahlt haben, von der Klinik unterscheidet, die die Leistung erbringen sollte, erläutern Sie die Beziehung zwischen beiden Parteien. Hat beispielsweise ein Vermittlungsunternehmen die Zahlung eingezogen, geben Sie an, wer im Vertrag als Leistungserbringer genannt wird, auf wessen Namen die Rechnung ausgestellt wurde und wer die Kommunikation geführt hat.
Wurde ein Teil der Leistung erbracht, kann es konsistenter sein, nicht den gesamten Betrag anzufechten, sondern zu erläutern, wie der Betrag für den nicht erbrachten oder vertragswidrig erbrachten Teil berechnet wurde. Aufgrund des medizinischen Inhalts der Leistung und der Vertragsbedingungen kann diese Beurteilung rechtliche oder fachkundige Beratung erfordern.
Datensicherheit und Übersetzungen bei der Zusammenstellung der Unterlagen
Wenn Sie im Ausland leben, kann die Bank verlangen, dass die Unterlagen in der Sprache Ihres Wohnsitzlandes eingereicht werden. Sind die Mitteilungen der Klinik in einer anderen Sprache verfasst, erkundigen Sie sich vorab, welche Art von Übersetzung die Bank akzeptiert. Prüfen Sie anhand der aktuellen Vorgaben der Bank, ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, und vermeiden Sie unnötige Kosten durch entsprechende Annahmen.
Übermitteln Sie beim Teilen von Dokumenten sensible Daten wie Passnummer, vollständige Kartennummer, medizinische Berichte und Bildaufnahmen nur, soweit dies erforderlich ist. Senden Sie Dateien über verifizierte Kommunikationskanäle der Klinik oder Bank und bewahren Sie Sicherungskopien der Korrespondenz sicher auf.
Wichtiger Hinweis: Transaktionswiderspruch und Gesundheitsbeschwerde sind nicht dasselbe
Eine Streitigkeit über eine Kartentransaktion und eine Beschwerde über die medizinische oder berufliche Qualität einer klinischen Leistung sind unterschiedliche Verfahren. Wenn Sie wegen der Nichterbringung der Leistung eine Zahlung anfechten und gleichzeitig ein separates Problem im Zusammenhang mit der Sicherheit der Gesundheitsversorgung, der beruflichen Behandlung oder personenbezogenen Daten besteht, müssen Sie möglicherweise zusätzlich die aktuellen Antragswege der zuständigen offiziellen Stellen prüfen.
Da Zuständigkeiten, Antragsverfahren und aktuelle Fristen offizieller Stellen variieren können, sollten Sie diese über die offiziellen Kanäle der jeweiligen Institutionen bestätigen. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung und keine verbindliche Zusage einer Rückerstattung dar. Bei Streitigkeiten über erhebliche Beträge oder bei komplexen Fällen kann es sicherer sein, eine befugte juristische Fachperson in Ihrem Wohnsitzland und in der Türkei zu konsultieren.
Fragen, die Sie zu diesem Thema stellen können
- Welche schriftlichen Nachweise sollte ich verlangen, wenn eine Klinik in der Türkei meine Behandlung storniert und ich eine Anzahlung oder Vorauszahlung geleistet habe?
- Wie wird die Zahlungspflicht zwischen einem Vermittler für Gesundheitstourismus und der Klinik abgegrenzt?
- Welche weiteren offiziellen oder vertraglichen Möglichkeiten kann ich prüfen, wenn mein Kreditkartenwiderspruch abgelehnt wird?