Das hängt vom Einzelfall ab: Die Kosten für die von Ihrem Heimatland aus geführte Beschwerde wegen eines Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit einer Behandlung in der Türkei lassen sich nicht durch einen einheitlichen Festpreis bestimmen. Die Gesamtkosten hängen unter anderem davon ab, ob lediglich eine administrative Beschwerde bei einer Stelle eingereicht wird, ob ein strafrechtliches oder schadensersatzrechtliches Verfahren angestrebt wird, ob Sie in der Türkei anwaltlich vertreten werden müssen und wie viele Unterlagen, Gutachten, Übersetzungen oder Reisen für die Bearbeitung erforderlich sind.

Im ersten Schritt ist es am sichersten, von einem Anwalt, der den rechtlichen Charakter des Vorfalls in der Türkei beurteilen kann, eine schriftliche Ersteinschätzung und ein ungefähres Budget anzufordern. Im Angebot sollten neben dem Anwaltshonorar auch Gerichts- und Antragskosten, Notar- oder Vollmachtsgebühren, beglaubigte Übersetzungen, die Prüfung medizinischer Unterlagen, Gutachterkosten und mögliche Reisekosten gesondert ausgewiesen werden.

Wie setzen sich die Kosten bei einem Vorwurf eines Behandlungsfehlers in der Türkei zusammen?

Der Begriff „Behandlungsfehler“ legt allein noch nicht fest, welcher Rechtsweg genutzt wird. Zunächst muss geprüft werden, ob es um eine Beschwerde gegen eine Gesundheitseinrichtung, eine disziplinarische oder administrative Untersuchung, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, die Geltendmachung materieller oder immaterieller Schäden oder um mehrere dieser Bereiche geht.

Eine Meldung oder Beschwerde bei einer Stelle bedeutet nicht automatisch, dass dadurch ein Verfahren auf Schadensersatz eingeleitet wird. Wenn Sie hingegen Ersatz für einen Schaden verlangen möchten, müssen möglicherweise zusätzlich Behandlungsunterlagen, Nachweise über den Schaden, spätere Behandlungen, Erwerbsausfall und die Kausalität geprüft werden. Der geeignete Rechtsweg kann von der Art der betroffenen Gesundheitseinrichtung, dem Status des medizinischen Personals, dem Ort des Vorfalls und den geltenden Vorschriften abhängen.

Gliedern Sie die Kostenpositionen im Voraus

  • Rechtliche Ersteinschätzung: Hierfür kann ein Honorar anfallen, wenn der Anwalt die medizinischen Unterlagen, Verträge, Zahlungsnachweise und vorhandenen Berichte prüft.
  • Vollmachts- und Vertretungshonorar: Die bloße Beratung durch einen Anwalt in der Türkei hat nicht denselben Umfang wie die Übernahme von Gerichtsterminen, Schriftsätzen, offizieller Korrespondenz und weiteren Verfahrensschritten.
  • Amtliche Verfahrenskosten: Je nach Antrag, Verfahrensart oder zuständiger Stelle können Gerichtsgebühren, Vorschüsse für Verfahrenskosten oder andere gerichtliche Kosten anfallen.
  • Kosten für Unterlagen und Übersetzungen: Für ärztliche Berichte, Rechnungen, Schriftverkehr mit Versicherungen und Identitätsdokumente aus Ihrem Land können beglaubigte Übersetzungen, Beglaubigungen oder notarielle Verfahren erforderlich sein.
  • Kosten medizinischer Bewertungen: Für die Beurteilung der Akte kann eine unabhängige fachärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten erforderlich sein. Ob dies verpflichtend ist und wer ausgewählt wird, muss im Einzelfall beurteilt werden.
  • Reise- und Übernachtungskosten: Auch wenn manche Verfahren aus der Ferne durchgeführt werden können, kann eine Reise in die Türkei für eine persönliche Aussage, einen Gerichtstermin, einen Notartermin oder eine zusätzliche medizinische Untersuchung erforderlich sein.
  • Vollstreckungs- und Beitreibungskosten: Selbst wenn eine Entscheidung oder Vereinbarung erreicht wurde, können für die Durchsetzung der Zahlung zusätzliche Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich sein. Fragen Sie die Kosten hierfür von Anfang an schriftlich an.

Aus dem Ausland durchführbare Verfahren und ihre Grenzen

Ein wesentlicher Teil eines in der Türkei geführten Verfahrens kann durch einen türkischen Anwalt auf Grundlage einer geeigneten Vollmacht bearbeitet werden. Die Möglichkeit, ein Verfahren aus der Ferne zu führen, hängt jedoch von der Art der Angelegenheit und der Praxis der zuständigen Stelle ab. Es sollte nicht vorausgesetzt werden, dass jeder Verfahrensschritt vollständig aus dem Ausland erledigt werden kann.

Für die Ausstellung einer Vollmacht kann es erforderlich sein, das türkische Konsulat, einen örtlichen Notar oder einen anderen offiziellen Weg in Ihrem Land zu nutzen. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt und der zuständigen Behörde im Voraus schriftlich bestätigen, welche Form akzeptiert wird, ob eine Apostille oder Beglaubigung erforderlich ist und ob eine Übersetzung ins Türkische verlangt wird. Allgemeine Informationen aus dem Internet sollten Sie für Ihren konkreten Fall nicht als verbindliches Verfahren ansehen.

Bei strafrechtlichen Ermittlungen oder Verfahren, die eine persönliche Aussage erfordern, sollten Sie zusätzlich klären, wie die Aussage aufgenommen wird und ob Ihre persönliche Anwesenheit notwendig ist. Die Einreichung einer Beschwerde ist nicht dasselbe wie der Abschluss des gesamten Verfahrens. Dass der erste Antrag kostengünstig ist, bedeutet nicht, dass die späteren rechtlichen Schritte kostenlos sind.

Worauf Sie bei einem schriftlichen Kostenangebot achten sollten

Fragen Sie beim Erstgespräch nicht nur: „Wie viel kostet ein Verfahren?“, sondern erläutern Sie, welche Verfahrensschritte das Angebot abdecken soll. Damit der Anwalt die Angelegenheit beurteilen kann, ist es hilfreich, die Behandlungstermine, Angaben zur Einrichtung und zum Arzt, die aufgetretene Komplikation, Ihren aktuellen Gesundheitszustand und die bisher eingereichten Anträge chronologisch zusammenzustellen.

Diese Angaben sollte das Angebot enthalten

  • Welcher Antrag oder welche Verfahrensart geprüft wird und welche Tätigkeiten vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind.
  • Ob das Honorar nach Stunden, als Pauschale, nach Verfahrensabschnitten oder nach einer anderen Methode berechnet wird.
  • Ob das Erstgespräch und die Aktenprüfung gesondert berechnet werden.
  • Ob die Erstellung von Schriftsätzen, die Koordination von Übersetzungen, Gerichtstermine, Einwendungen gegen Gutachten und Vergleichsverhandlungen im Preis enthalten sind.
  • Wer Kosten Dritter wie Gerichtsgebühren, Notar, Dolmetscher, Versand, fachärztliche Stellungnahmen und Reisen trägt.
  • Wie der Zahlungsplan aussieht, wie das Wechselkursrisiko bei Honoraren in Fremdwährung behandelt wird und ob Steuern oder ähnliche zusätzliche Kosten anfallen.
  • Wie das Honorar berechnet wird, wenn die Angelegenheit beendet, der Anwalt gewechselt, ein Vergleich geschlossen oder der Antrag zurückgenommen wird.
  • Wie ein etwaiges Erfolgshonorar, eine erfolgsabhängige Vergütung oder das Risiko von Kosten der Gegenseite im Vertrag geregelt ist.

Unterschreiben Sie keinen Honorarvertrag in einer Sprache, die Sie nicht verstehen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem unabhängigen Übersetzer unterstützen und bitten Sie darum, mündliche Zusagen in den schriftlichen Vertrag aufzunehmen. Wenn Formulierungen wie „Der Fall wird sicher gewonnen“, „Alle Kosten werden übernommen“ oder „Eine Erstattung ist garantiert“ verwendet werden, fragen Sie ausdrücklich nach ihrer rechtlichen und vertraglichen Grundlage.

Versicherungs- und Prozesskostenhilfeoptionen in Ihrem Land

In Ihrem Land verfügen Sie möglicherweise über eine Rechtsschutzversicherung, eine Reiseversicherung, eine private Krankenversicherung oder eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Versicherung, die rechtliche Kosten abdeckt. Allerdings umfasst nicht jede Police eine im Ausland erfolgte Behandlung, den Vorwurf eines Behandlungsfehlers, das Honorar eines ausländischen Anwalts oder die Gerichts- und Verfahrenskosten in der Türkei.

Bevor Sie Ihre Versicherung schriftlich kontaktieren, klären Sie den geografischen Geltungsbereich, die Meldefrist, das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung, die Regeln zur Auswahl des Anwalts, die maximale Deckungssumme und die Ausschlüsse. Teilen Sie der Versicherung bei der Meldung alle Einzelheiten des Vorfalls mit. Tätigen Sie keine größeren Ausgaben, bevor Sie nicht schriftlich bestätigt bekommen haben, ob diese übernommen werden.

Das System der Prozesskostenhilfe in Ihrem Land kann abhängig von Ihrer finanziellen Situation und der Art des Rechtsstreits rechtliche Unterstützung gewähren. Diese Unterstützung kann nicht automatisch für ein Verfahren in der Türkei genutzt werden. Die Voraussetzungen sollten Sie sowohl bei der zuständigen Prozesskostenhilfestelle in Ihrem Land als auch bei Ihrem Anwalt in der Türkei gesondert bestätigen lassen.

Unterlagen vorbereiten und Kosten sicher reduzieren

  • Ordnen Sie Behandlungsvertrag, Kostenvoranschlag, Zahlungsbelege, Entlassungsbericht, bildgebende Befunde, Laborberichte und Entlassungsunterlagen nach Datum.
  • Bewahren Sie E-Mails, Nachrichten und Beschwerdeschreiben mit der Einrichtung in der Türkei in ihrer ursprünglichen Form auf.
  • Sortieren Sie Berichte und Rechnungen über Behandlungen, die Sie nach dem Vorfall in einem anderen Land erhalten haben. Fragen Sie, ob für ihre Verwendung in der Türkei eine Übersetzung oder Beglaubigung erforderlich ist.
  • Übersetzen Sie nicht jedes Dokument selbst. Lassen Sie sich vom Anwalt mitteilen, welche Unterlagen eine offizielle Übersetzung benötigen. Unnötige Übersetzungen können die Kosten erhöhen.
  • Notieren Sie Datum, Gesprächspartner und Inhalt von Telefonaten. Lassen Sie wichtige Auskünfte zusätzlich per E-Mail schriftlich bestätigen.
  • Fragen Sie den Anwalt vor Eröffnung der Akte, ob im Hinblick auf Verjährung oder Antragsfristen ein dringendes Risiko besteht. Die Fristen können je nach den Umständen des Vorfalls und dem gewählten Rechtsweg unterschiedlich sein.

Ein oft übersehenes Risiko: die Unterscheidung zwischen Beschwerde und Schadensersatzforderung

Eine Beschwerde bei einer Gesundheitseinrichtung oder zuständigen Stelle und die Forderung nach Ersatz eines Schadens können unterschiedlichen Zwecken dienen und unterschiedliche Kosten verursachen. Eine Beschwerde kann eine administrative oder berufsrechtliche Prüfung des Vorfalls auslösen. Es sollte jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch allein finanzielle Verluste, Behandlungskosten oder immaterielle Schäden ersetzt werden.

Außerdem kann es zwischen einem Verfahren in der Türkei und einem Verfahren, das in Ihrem Land eingeleitet werden kann, Unterschiede bei Zuständigkeit, Beweismitteln, Übersetzungen, Zustellungen und der Anerkennung einer Entscheidung geben. Treffen Sie keine endgültige Aussage darüber, welches Land in welcher Frage zuständig ist, ohne dass ein qualifizierter Rechtsexperte Ihre Unterlagen geprüft hat.

Fragen, die Sie zu diesem Thema stellen können

  • Welche rechtlichen Möglichkeiten kommen für den Vorwurf eines Behandlungsfehlers in der Türkei infrage?
  • Wie erteile ich einem Anwalt in der Türkei aus dem Ausland eine Vollmacht und welche Unterlagen muss ich vorbereiten?
  • Wie kann ich meine medizinischen Unterlagen und Übersetzungen in einem türkischen Rechtsverfahren verwenden?